Berufspflichtangaben

Berufspflicht-
angaben

Berechtigung zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen

Die Treuhand Niederrhein ist als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 38 Nr. 2f WPO im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) eingetragen und somit gemäß § 319 Abs. 1 HGB zur Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen befugt.

Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Registrierung als gesetzlicher Abschlussprüfer ist die Teilnahme am Qualitätskontrollverfahren der WPK (§ 57a ff. WPO).

 

Allgemeine Informationen nach TMG und DL-InfoVO

Als Dienstleister sind wir zudem verpflichtet, die allgemeine Informationspflichten nach Telemediengesetz (TMG) und Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoVO) zu erfüllen. Die ausführlichen Angaben sind im Impressum enthalten.

 

Rechtsberatung/-besorgung

Unsere Rechtsberatung erfolgt ausschließlich im Rahmen der berufsrechtlichen Bestimmungen.

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG sind wir berechtigt, in Angelegenheiten, mit denen wir als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft beruflich befasst sind, auch die rechtliche Bearbeitung zu übernehmen, soweit diese als Nebenleistung zu unserem Berufs- oder Tätigkeitsbild gehört. Darüber hinausgehende rechtsberatende bzw. -besorgende Leistungen übernimmt die mit unserem Haus (durch Kooperation) verbundene TN LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.