Bewertung für Zwecke der Rechnungslegung

ZU EINER FAIREN BILANZIERUNG …

Die Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden geht häufig mit komplexen Bewertungsanforderungen einher. Die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden ist zentraler Bestandteil der Rechnungslegung. Hierbei werden sowohl nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) als auch nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) teils komplexe Bewertungen erforderlich.

… MIT UNSEREN BEWERTUNGEN

Für Zwecke der Rechnungslegung beraten wir Sie unter anderem bei folgenden Sachverhalten:

  • Bilanzierung von Finanzinstrumenten im Rahmen
    • anreizbasierter Vergütungen nach IFRS 2 und HGB (bspw. bei der Bewertung von Mitarbeiteroptionen),
    • des Hedge Accountings nach IAS 39 und IFRS 9 sowie HGB (bspw. bei der Bewertung von Zins- und Währungsderivaten sowie der Durchführung von Effektivitätstests),
    • der Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten und mezzaninen Finanzinstrumenten nach IAS 32 und IAS 39,
  • Bilanzierung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 und HGB (z.B. Kaufpreisverteilungen),
  • Bilanzierung im Rahmen von Werthaltigkeitsprüfungen nach IAS 36 und HGB

Unsere Beraterteams umfassen sowohl Mitarbeiter mit der nötigen Bewertungsexpertise – auch in Bezug auf derivative Finanzinstrumente – als auch Mitarbeiter mit den nötigen Kenntnissen der internationalen (IFRS) und nationalen Rechnungslegungsvorschriften (HGB), um Sie ganzheitlich bei Bilanzierungssachverhalten beraten zu können. Unsere Spezialisten stehen Ihnen für weitere Informationen gerne persönlich zur Verfügung.

Ansprechpartner

Dr. Günter Pferdmenges

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater

Telefon: +49.2151.959170
pferdmenges@treuhand-niederrhein.de