Steuerstrafrecht

HILFE IM SCHADENSFALL …

Bei Verstößen gegen deutsche Steuergesetze drohen Strafen. Die Abgabenordnung unterscheidet zwischen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Der bekannteste Steuerstraftatbestand ist die Steuerhinterziehung. Immer dann, wenn eine falsche oder unvollständige Steuererklärung abgegeben oder pflichtwidrig eine Steuererklärung unterlassen wurde, kann man sich einer Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben.

Als Konsequenz drohen Geld- und/oder Freiheitsstrafen oder Geldbußen. Aber auch der Entzug von Jagd- und Waffenscheinen, der Entzug der Gewerbeerlaubnis oder der Entzug der Zulassung bzw. Approbation bei Freiberuflern können möglichweise die Lebensplanung nachhaltig beeinträchtigen. Für den gesamten Steuerschaden ist zudem aufzukommen.

… DURCH UNSERE SPEZIALISTEN

Wir sind an Ihrer Seite, wenn sich Situationen ergeben, die ggf. einen Verstoß gegen die Steuergesetze darstellen. Insbesondere in unerwarteten Situationen, wie Durchsuchungen, Kontopfändungen oder gar Festnahmen, nehmen Sie schnellstmöglich mit uns Kontakt auf. Mit bzw. in Abstimmung mit Ihnen

  • erörtern wir die Sach- und Rechtslage,
  • klären Abgrenzungsfragen bei Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
  • unterstützen Sie, wenn die Steuerfahndung Ihre betrieblichen und privaten Räume durchsucht,
  • beantragen und nehmen Akteneinsicht,
  • begleiten Sie bei Vernehmungen,
  • verfassen Stellungnahmen zu den Strafvorwürfen,
  • übernehmen die Kommunikation mit der Ermittlungsbehörde,
  • erarbeiten Verteidigungsansätze, erörtern und entwickeln eine Verteidigungsstrategie,
  • gehen gegen Kontenpfändungen vor,
  • legen Rechtsmittel gegen Festnahme und Untersuchungshaft ein.

Werden Sie mit Vorwürfen steuerrechtlicher Verstöße konfrontiert, bedarf es nicht nur der Fachkompetenz in Steuerfragen, sondern auch fachjuristischer Begleitung. Die mit unserem Haus verbundene TN LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat im Umgang mit den Finanzbehörden, der Staatsanwaltschaft sowie den Organen der Steuer- und Zollfahndung Erfahrung und berät Sie gern.

Ansprechpartner

Michael Schulze-Oechtering

Michael Schulze-Oechtering

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt,
Vorstand

Telefon: +49.2151.959203
schulze-oechtering@treuhand-niederrhein.de

Helmut Siebing

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt (FAfStR),
Vorstand

Telefon: +49.2151.959104
siebing@treuhand-niederrhein.de