Stiftungsrecht

ERFOLGREICHES INSTRUMENT DER NACHFOLGEGESTALTUNG …

Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen stieg die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland bis Ende 2016 auf mehr als 20.000 Stiftungen, und zwar bei Neugründungen von jeweils mehr als 600 Stiftungen in den beiden letzten Jahren. Stiftungen bestehen als vom Gründer vollkommen losgelöste juristische Personen.

Im Bereich der Nachfolgeplanung werden häufig die gemeinnützige Stiftung und die Familienstiftung eingesetzt. Auch gemeinnützige Stiftungen können ohne Verlust ihrer steuerlichen Privilegien bis zu ein Drittel ihrer Erträge zur angemessenen Unterstützung des Stifters bzw. seiner Familie verwenden. Familienstiftungen, die einen qualifizierten Bezug zur Familie des Stifters aufweisen, sind insbesondere schenkungs- und erbschaftsteuerlich begünstigt.

… MIT UNSERER BEGLEITUNG

Wollen auch Sie eine Stiftung errichten und dadurch dafür Sorge tragen, dass Ihr „Lebenswerk“ in Ihrem Sinne weitergeführt wird, unterstützen wir bzw. die mit unserem Haus verbundene TN LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Sie in allen Fragen

  • der Ausgestaltung der Stiftungssatzung und der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Stiftungsorgane,
  • der Anerkennung durch die zuständigen Landesstiftungsbehörden und – bei Gemeinnützigkeit – auch durch die Finanzverwaltung,
  • der Bildung unternehmensverbundener Stiftungen in der Form einer Unternehmensträgerstiftung oder einer Beteiligungsträgerstiftung,
  • der in Deutschland bestehenden Besteuerung – auch ausländischer Stiftungen – bei deren Errichtung, laufender Tätigkeit und Auflösung.

Ansprechpartner

Michael Schulze-Oechtering

Michael Schulze-Oechtering

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt,
Vorstand

Telefon: +49.2151.959203
schulze-oechtering@treuhand-niederrhein.de

Helmut Siebing

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt (FAfStR),
Vorstand

Telefon: +49.2151.959104
siebing@treuhand-niederrhein.de