Erstellung von Gutachten

ZUTREFFENDE ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGEN …

Haben Sie Meinungsverschiedenheiten mit einer Vertragspartei über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrags oder auch über die Würdigung von im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstandenen Fragen?  Bevor Sie den Gerichtsweg einschlagen, sollten Sie versuchen, diese Meinungsverschiedenheiten auf außergerichtlichem Wege zu klären.

Aber auch im Gerichtsverfahren sind Gutachten und gutachtliche Stellungnahmen von Wichtigkeit.

… AUF DER GRUNDLAGE UNSERES SACHVERSTANDS

Wir

  • erstellen im Auftrag der beteiligten Parteien Schiedsgutachten zur Beurteilung strittiger Fragen und Sachverhalte,
  • erarbeiten private Beweisgutachten, wenn das Risiko droht, dass ein Sachverhalt oder eine Situation sich nach einer gewissen Zeit nicht mehr so darstellt, wie zum Zeitpunkt der Beweissicherung,
  • stehen als Parteienvertreter mit unserem Beweisgutachten im Verfahren als sachverständige Zeugen bereit,
  • erstellen Stellungnahmen im Auftrag einer Partei, die das Gericht zu seiner Unterrichtung und als Hilfsmittel verwenden oder im Einverständnis der Parteien als Sachverständigenbeweis einsetzen kann,
  • erarbeiten gutachtliche Stellungnahmen, in denen wir uns auf die Kernpunkte der zu beurteilenden Sachverhalte konzentrieren.

Wir werden auch von Gerichten mit der Erstattung von Sachverständigengutachten beauftragt.

Ansprechpartner

Michael Schulze-Oechtering

Michael Schulze-Oechtering

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt,
Vorstand

Telefon: +49.2151.959203
schulze-oechtering@treuhand-niederrhein.de

Helmut Siebing

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt (FAfStR),
Vorstand

Telefon: +49.2151.959104
siebing@treuhand-niederrhein.de