Immobilienbewertung

ZU HÖHERER TRANSPARENZ …

Die Bewertung von Immobilien wird regelmäßig bei der Bilanzierung nach internationalen (IFRS) und handelsrechtlichen (HGB) Rechnungslegungsvorschriften erforderlich. Neben bilanziellen Anlässen erfordert ebenso der Kauf bzw. Verkauf von Immobilien oder Unternehmen eine Immobilienbewertung.

… MIT UNSEREN BEWERTUNGEN

Wir beraten Sie bei der Bewertung von Immobilien im Zusammenhang mit:

  • der Durchführung von Werthaltigkeitsprüfungen,
  • dem Ansatz und der Bewertungen bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (IAS 40),
  • der Bewertung von Immobilien im Rahmen der Kaufpreisverteilung bei Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3),
  • der Umstellung auf IFRS,
  • der Aufdeckung stiller Reserven bzw. Lasten,
  • der Ermittlung objektivierter Immobilienwerte sowie
  • der Ermittlung subjektiver Entscheidungswerte im Rahmen der Kaufpreisfindung.

Unsere Bewertungen erfolgen auf der Grundlage des IDW Standards: Grundsätze zur Bewertung von Immobilien (IDW S 10) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Unsere Beraterteams umfassen sowohl Mitarbeiter mit der nötigen Bewertungsexpertise im Bereich der Immobilienbewertung als auch Mitarbeiter mit den nötigen Kenntnissen der internationalen (IFRS) und nationalen Rechnungslegungsvorschriften (HGB). Bei Bedarf ergänzen wir unsere Teams durch Experten anderer Fachgebiete – z.B. Architekten oder Konstruktionsingenieure – um Sie ganzheitlich bei Fragen rund um die Immobilienbewertung beraten zu können. Unsere Spezialisten stehen Ihnen für weitere Informationen gerne persönlich zur Verfügung.

Ansprechpartner

Dr. Günter Pferdmenges

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater

Telefon: +49.2151.959170
pferdmenges@treuhand-niederrhein.de