Prüfung von Risikomanagementsystemen

RISIKOMINIMIERUNG …

Was unter einem Risikomanagementsystem zu verstehen ist, wird im Detail unterschiedlich definiert. Grundsätzlich geht es jedoch darum, in Ihrem Unternehmen Systeme und Prozesse einzurichten, mit denen eine ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit, die Vermeidung von Schäden oder Verlusten, die Einhaltung relevanter Vorschriften und eine verlässliche interne und externe Berichterstattung sichergestellt werden. Zahlreiche Teilsysteme wurden entwickelt und sind teilweise verpflichtend durch die Gesetzgebung in die Unternehmensverfassung aufgenommen worden: z.B. das Risikofrüherkennungssystem (§ 91 Abs. 2 AktG), das interne Kontrollsystem (§ 107 Abs. 3 AktG, §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 3 HGB), das IT-Kontrollsystem oder auch das Compliance-Management-System.

… DURCH UNSERE RISIKOBEURTEILUNG

Wir sind in der Lage, die Abhängigkeiten zwischen den Unternehmensrisiken festzustellen und zu prüfen, inwieweit Ihr Risikomanagement einer ganzheitlichen Risikobetrachtung entspricht und damit nicht nur in den Teilbereichen funktioniert, sondern auch auf die übergeordneten Unternehmensziele fokussiert ist.

Ansprechpartner

Helmut Siebing

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt (FAfStR),
Vorstand

Telefon: +49.2151.959104
siebing@treuhand-niederrhein.de

Ralf Oymanns

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 3 WPO
Partner

Telefon: +49.2151.959123
oymanns@treuhand-niederrhein.de

Björn Uhl

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater
Vorstand

Telefon: +49.2151.959358
uhl@treuhand-niederrhein.de

Andreas Walter Voigt

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
CPA
Partner

Telefon: +49.2151.959124
voigt@treuhand-niederrhein.de