Die Finanzminister der Europäischen Union haben sich gestern im Rat auf den Text einer Richtlinie zur Meldepflicht von grenzüberschreitenden Steuermodellen geeinigt. Formal muss der Rechtsakt noch erlassen werden.
Das IDW hat sich während des Gesetzgebungsverfahrens gegenüber den europäischen Gesetzgebern, dem Rat und dem Europäischen Parlament, mehrfach eingebracht. Neben Kritikpunkten im Detail fordert es eine Kooperation zwischen Steuerbehörde und Steuerpflichten. Wenn der Steuerpflichtige bzw. sein Steuerberater dem Finanzamt Modelle melden muss, soll die Behörde im Gegenzug ihre Bewertung dieser Modelle rückmelden.
Der deutsche Gesetzgeber muss die Richtlinie bis zum 31.12.2019 umsetzen und sollte dabei Augenmaß behalten.