Helmut Siebing
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt (FAfStR)
Vorstand
Telefon: +49.2151.959104
siebing@treuhand-niederrhein.de
- Prüfungstätigkeit
- Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen von Personen- und Kapitalgesellschaften
- Sonderfragen zur Rechnungslegung und Prüfung
- Sonderprüfung
- Steuer- und Rechtsberatung
- Gesellschaftsrecht der Personen- und Kapitalgesellschaften
- Dienstvertragsrecht der Vorstände und Geschäftsführer
- Erwerb und Umstrukturierung von Unternehmen
- Handels- und Wirtschaftsrecht
- Gestaltende Steuerberatung
- Internationales Steuerrecht
- Gemeinnützigkeits-/Stiftungssteuerrecht
- Gutachten zu Steuer- und Rechtsfragen
- Unternehmensnachfolgeberatung
- Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht
- Treuhandaufgaben
- Private Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung
Mitgliedschaft in berufsständischen Gremien | |
2003 – 2023 | Mitglied des IDW Arbeitskreises „Unternehmensnachfolge“ |
Berufsexamen | |
08/2000 | Bestellung zum Wirtschaftsprüfer |
03/1999 | Gestattung zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ |
03/1994 | Bestellung zum Steuerberater |
Studium | |
1985 – 1988 | Referendariat beim Landgericht Bonn Abschluss: zweites Staatsexamen |
1979 – 1984 | Studium der Rechtswissenschaften Universität Trier Universität Regensburg Universität Bonn Abschluss: erstes Staatsexamen |
Berufstätigkeit | |
seit 07/1988 | Treuhand- und Revisions-Aktiengesellschaft Niederrhein, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, Krefeld |
11/2009: Mitglied des Vorstands | |
12/2006: Erteilung Generalvollmacht | |
08/2000: Erteilung Prokura | |
Praxis der Unternehmensnachfolge – Handbuch für die zivil- und steuerrechtliche Beratung, IDW Verlag, Düsseldorf, 3. Aufl. 2004, (Mitautor, verantwortlich für einzelne Steuerteile und Stiftung)
Jorde / Siebing / Siemers / Jüptner / Weinmann: Unternehmensnachfolge – Aktuelle Gestaltungen; WPg 2006, S. 572
Festschrift für Sebastian Spiegelberger zum 70. Geburtstag, Zerb-Verlag 2009,(Mitautor: Verantwortlich für den Beitrag: „Zur Frage des Besteuerungszeitpunktes bei der vorweggenommenen Erbfolge“)
Neuregelung der Erbschaftsteuer – Erläuterungen und Praxishinweise, IDW Verlag, Düsseldorf, 2017, (Mitautor: Verantwortlich für die Beiträge: „Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen“, „Kapitalisierungsfaktor“ und „Anwendungsvorschriften“)
Zur teleologischen Reduktion von § 13 b Abs. 2 Satz 2 ErbStG – Die Entscheidung des FG Münster vom 24.11.2021: ein Paukenschlag; WPg 2022, S. 547
Optionsverschonung bei einheitlicher Übertragung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten.
Nun doch (und weiterhin nicht ohne „Optionsfalle“): Die Erklärung zur Vollverschonung nach § 13a Abs. 10 ErbStG kann trotz einheitlicher Übertragung mehrerer Einheiten getrennt abgegeben werden; WPg 2023, S. 319