Helmut Siebing

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt (FAfStR)
Vorstand

Telefon: +49.2151.959104
siebing@treuhand-niederrhein.de

  • Prüfungstätigkeit
    • Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen von Personen- und Kapitalgesellschaften
    • Sonderfragen zur Rechnungslegung und Prüfung
    • Sonderprüfung
  • Steuer- und Rechtsberatung
    • Gesellschaftsrecht der Personen- und Kapitalgesellschaften
    • Dienstvertragsrecht der Vorstände und Geschäftsführer
    • Erwerb und Umstrukturierung von Unternehmen
    • Handels- und Wirtschaftsrecht
    • Gestaltende Steuerberatung
    • Internationales Steuerrecht
    • Gemeinnützigkeits-/Stiftungssteuerrecht
    • Gutachten zu Steuer- und Rechtsfragen
  • Unternehmensnachfolgeberatung
    • Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht
  • Treuhandaufgaben
    • Private Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung
Mitgliedschaft in berufsständischen Gremien
2003 – 2023Mitglied des IDW Arbeitskreises „Unternehmensnachfolge“
Berufsexamen
08/2000Bestellung zum Wirtschaftsprüfer
03/1999Gestattung zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt
für Steuerrecht“
03/1994Bestellung zum Steuerberater
Studium
1985 – 1988Referendariat beim Landgericht Bonn
Abschluss: zweites Staatsexamen
1979 – 1984Studium der Rechtswissenschaften
Universität Trier
Universität Regensburg
Universität Bonn
Abschluss: erstes Staatsexamen
Berufstätigkeit
seit 07/1988Treuhand- und Revisions-Aktiengesellschaft
Niederrhein, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
Steuerberatungsgesellschaft, Krefeld
11/2009: Mitglied des Vorstands
12/2006: Erteilung Generalvollmacht
08/2000: Erteilung Prokura

Praxis der Unternehmensnachfolge – Handbuch für die zivil- und steuerrechtliche Beratung,  IDW Verlag, Düsseldorf, 3. Aufl. 2004, (Mitautor, verantwortlich für einzelne Steuerteile und Stiftung)

Jorde / Siebing / Siemers / Jüptner / Weinmann: Unternehmensnachfolge – Aktuelle Gestaltungen; WPg 2006, S. 572

Festschrift für Sebastian Spiegelberger zum 70. Geburtstag, Zerb-Verlag 2009,(Mitautor: Verantwortlich für den Beitrag: „Zur Frage des Besteuerungszeitpunktes bei der vorweggenommenen Erbfolge“)

Neuregelung der Erbschaftsteuer – Erläuterungen und Praxishinweise, IDW Verlag, Düsseldorf, 2017, (Mitautor: Verantwortlich für die Beiträge: „Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen“, „Kapitalisierungsfaktor“ und „Anwendungsvorschriften“)

Zur teleologischen Reduktion von § 13 b Abs. 2 Satz 2 ErbStG – Die Entscheidung des FG Münster vom 24.11.2021: ein Paukenschlag; WPg 2022, S. 547

Optionsverschonung bei einheitlicher Übertragung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten.
Nun doch (und weiterhin nicht ohne „Optionsfalle“): Die Erklärung zur Vollverschonung nach § 13a Abs. 10 ErbStG kann trotz einheitlicher Übertragung mehrerer Einheiten getrennt abgegeben werden; WPg 2023, S. 319