Testamentsvollstreckung
VERLÄSSLICHE UMSETZUNG IHRES TESTAMENTS …
Wenn Sie ein Testament erstellen, können Sie eine Vertrauensperson berufen, die Ihren letzten Willen ausführt. Ein Testamentsvollstrecker übt dann ein von Ihnen zugewiesenes Privatamt aus eigenem Recht auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften aus. Sie können einen Testamentsvollstrecker durch Testament oder durch einseitige Verfügung im Erbvertrag festlegen. Sie können seine Bestimmung einem Dritten überlassen oder sie unter eine Bedingung bzw. Beschränkung stellen.
… WENN SIE UNSERE EXPERTEN MIT DER VOLLSTRECKUNG BEAUFTRAGEN
Ihrem Willen gemäß
- wickeln wir den Nachlass ab,
- händigen wir den Nachlass an die Erben aus,
- vermitteln wir bei der Auseinandersetzung,
- verwalten wir den Nachlass,
- erledigen wir die Verbindlichkeiten,
- erhalten wir die Nachlasswerte,
- verwenden wir die Erträgnisse gemäß dem von Ihnen vorgesehen Zweck.
Im Rahmen spezieller Beauftragung können wir auch
- die Ausführung einzelner testamentarischer Anordnungen überwachen oder
- bestimmte Teile des Nachlasses verwalten.
Ansprechpartner
Dr. Günter Pferdmenges
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater
Telefon: +49.2151.959170
pferdmenges@treuhand-niederrhein.de
Michael Schulze-Oechtering
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt,
Vorstand
Telefon: +49.2151.959203
schulze-oechtering@treuhand-niederrhein.de
Helmut Siebing
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt (FAfStR),
Vorstand
Telefon: +49.2151.959104
siebing@treuhand-niederrhein.de