Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB
ORDNUNGSGEMÄSSE ABSCHLÜSSE …
Als Kaufmann oder gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens sind Sie nach § 242 HGB zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Diese Verpflichtung kann nicht delegiert werden. Die technischen Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses jedoch, die sog. Erstellung, können Sie auf andere Personen übertragen.
… ERSTELLT DURCH UNSERE EXPERTEN
Sofern wir nicht Abschlussprüfer Ihres Unternehmens sind, erstellen wir Ihre Abschlüsse oder beraten Sie bei der Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen:
- ohne Beurteilungen, d.h. wir entwickeln Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere Abschlussbestandteile aus Ihrer Buchführung, dem Inventar und weiteren vorgelegten Unterlagen sowie von Ihnen erteilten Auskünften,
- mit Plausibilitätsbeurteilungen, d.h. wir führen begleitend zur Erstellung Befragungen, Analysen, Abgleiche und ähnliche Maßnahmen durch, um weitgehend ausschließen zu können, dass die vorgelegten Unterlagen nicht ordnungsgemäß sind
- mit umfassenden Beurteilungen, d.h. neben der eigentlichen Erstellungstätigkeit bescheinigen wir aufgrund unserer Prüfungen die formelle und materielle Richtigkeit der Unterlagen, auf deren Grundlage der Jahresabschluss erstellt wurde.
Ansprechpartner
Dr. Günter Pferdmenges
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater
Telefon: +49.2151.959170
pferdmenges@treuhand-niederrhein.de
Michael Schulze-Oechtering
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt,
Vorstand
Telefon: +49.2151.959203
schulze-oechtering@treuhand-niederrhein.de
Ralf Oymanns
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 3 WPO
Partner
Telefon: +49.2151.959123
oymanns@treuhand-niederrhein.de
Björn Uhl
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater
Vorstand
Telefon: +49.2151.959358
uhl@treuhand-niederrhein.de
Andreas Walter Voigt
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
CPA
Partner
Telefon: +49.2151.959124
voigt@treuhand-niederrhein.de