Interne Revision

Jedes Unternehmen muss dafür Sorge tragen, dass die Vorgaben und Vorstellungen der Unternehmensführung (CMS, RMS, IKS) umgesetzt werden. Allerdings ist noch keineswegs sichergestellt, dass alle Abläufe und Aufgaben im Sinne der Unternehmensführung erledigt werden. Die Abweichungen, die aus der Nichteinhaltung interner Kontrollregelungen resultieren oder auf mangelnde Maßnahmen zurückgehen, können durch eine Interne Revision festgestellt und Maßnahmen zur Behebung der Kontrolldefizite empfohlen werden. Zudem soll die Interne Revision Fehler im Prozess aufdecken und so auch potenzielle Vermögensschäden vermeiden.

Dabei stellt eine Beurteilung des internen Kontrollsystems (IKS) eine zentrale Aufgabe dar. Die Interne Revision hat es auf Angemessenheit (Aufbauprüfung) und auch Wirksamkeit (Funktionsprüfung) zu beurteilen.

Die Angemessenheit des IKS ist gegeben, wenn die Maßnahmen der Geschäftsleitung des Überwachungsorgans oder anderer Stellen geeignet sind, die Risiken angemessen zu steuern und die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Ziele der Organisation erreicht werden.

Von einer Wirksamkeit des IKS ist auszugehen, wenn die aufeinander aufbauenden IKS Elemente (Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollaktivitäten, Information und Kommunikation, Überwachungsaktivitäten) ordnungsgemäß durchlaufen werden, sodass die Erreichung der unternehmerischen Ziele mit ausreichender Wahrscheinlichkeit sichergestellt wird.

Aufgaben der Interne Revision

Die Interne Revision

  • übernimmt die unabhängige Einschätzung vorliegender vergangenheitsorientierter Finanzzahlen (Financial Auditing),
  • überprüft die Effizienz und Effektivität jedes einzelnen Bereichs des Unternehmens und stellt Zielabweichungen fest (Operational Auditing),
  • prüft Prozesse und Teilprozesse eines Unternehmens, deren Risiken sowie die prozessbezogenen Steuerungs- und Kontrollaktivitäten,
  • gibt Empfehlungen auf der Grundlage der Ergebnisse der ausgeführten Arbeiten sowie Überprüfung der Einhaltung dieser Empfehlungen ab,
  • erstellt aussagekräftige Berichte.

Börsennotierte Aktiengesellschaften

Für börsennotierte Aktiengesellschaften fordert das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) angemessene und wirksame Interne Kontrollsysteme und Risikomanagementsysteme. Nach § 91 Absatz 3 AktG ergibt sich die Pflicht zur Einrichtung eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems (IKS) sowie eines entsprechenden Risikomanagementsystems (RMS).

Der Gesetzgeber fordert explizit angemessene und wirksame Interne Kontroll- und Risikomanagement-Strukturen und schafft zudem ein direktes Auskunftsrecht des Prüfungsausschussvorsitzenden bei den Leitern der Interne Revision, des Internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagements.

Wir unterstützen Sie bei der Implementierung einer funktionsfähigen Internen Revision und führen verschiedene Aufgaben der Internen Revision mit Hilfe modernster Techniken bei Ihnen durch.

Prüfung von IT-Systemen

SICHERHEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT …

Ohne Informations- und Kommunikationstechnologie sind heute die meisten Geschäftsprozesse auch in Ihrem Unternehmen kaum noch denkbar. Dies bedeutet, dass der Einsatz dieser Technologien Ihrer besonderen Aufmerksamkeit bedarf, insbesondere dann, wenn die Rechnungslegung davon betroffen ist.

… MIT VON UNS GEPRÜFTEN IT-SYSTEMEN

Die IT-Systemprüfung ist ein Element der Prüfung des internen Kontrollsystems und soll das Risiko wesentlicher rechnungslegungsrelevanter Fehler im IT-System feststellen. Insoweit ist sie Teil der Abschlussprüfung. Dies gilt auch dann, wenn IT-Systeme teilweise oder ganz ausgelagert sind.

Unabhängig davon empfehlen wir IT-Systemprüfungen immer dann, wenn wesentliche IT-Anwendungen mit Rechnungslegungsbezug eingerichtet, geändert, neu eingeführt oder erweitert werden. Um Ordnungsmäßigkeits-, Sicherheits- und Kontrollanforderungen an IT-Systeme rechtzeitig zu berücksichtigen, sind wir auch gerne Ihr Partner bei der projektbegleitenden Prüfung beim Einsatz von IT-gestützten Systemen.

Ansprechpartner

Katrin Hiller-Breh

Katrin Hiller-Breh

Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin

Telefon: +49.2151.959126
hiller-breh@treuhand-niederrhein.de

Andreas Walter Voigt

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
CPA
Partner

Telefon: +49.2151.959124
voigt@treuhand-niederrhein.de