Bilanzen bei Kapitalerhöhung

BASIS FÜR KAPITALERHÖHUNGEN AUS GESELLSCHAFTSMITTELN … 

Wenn Sie das Kapital Ihrer Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln erhöhen möchten, dann ist diesem Vorgang eine Bilanz zugrunde zu legen (bei AG gemäß § 209 AktG, bei GmbH gemäß § 57e und 57f GmbHG). Sie können die letzte Jahresbilanz nutzen, sofern sie geprüft, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen ist und der Stichtag dieser Bilanz nicht länger als acht Monate vor der Anmeldung des Kapitalerhöhungsbeschlusses zur Eintragung in das Handelsregister liegt. Bei einem längeren Zeitraum ist eine Zwischenbilanz aufzustellen und zu prüfen. Wenn die Bilanz mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen ist, kann die Zwischenbilanz der Kapitalerhöhung zugrunde gelegt werden.

… UNSER TESTAT

Wir prüfen Zwischenbilanzen oder Bilanzen, die einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zugrunde gelegt werden sollen, und zwar unabhängig davon, ob wir auch als Abschlussprüfer Ihres Unternehmens tätig sind oder nur zu diesem Zweck von Ihnen beauftragt werden.

Ansprechpartner

Dr. Peter Koelen

of counsel
Wirtschaftsprüfer

Telefon: +49.2151.959355
koelen@treuhand-niederrhein.de