Wirtschaftsprüfung
Sonderprüfungen (Gründung, Geschäftsführung, Kapitalbeschaffung)
GELTENDMACHUNG VON ERSATZANSPRÜCHEN …
Bei der Gründung oder der Geschäftsführung sowie bei Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung kann die Situation entstehen, dass einzelne Vorgänge einer Sonderprüfung unterzogen werden müssen. So können z.B. Vorgänge geprüft werden, die mit der Entlastung eines Mitglieds des Vorstands/der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrats/des Beirats oder der Einleitung eines Rechtsstreits zwischen der Gesellschaft und einem Mitglied der vorbezeichneten Organe zusammenhängen. Dabei wird vor allem geprüft, ob es z.B. tatsächliche Grundlagen für Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen ihre Gründer und Organmitglieder gibt.
… AUF DER GRUNDLAGE UNSERER PRÜFUNG
Zur Prüfung dieser Vorgänge kann ein Sonderprüfer bestellt werden (§ 142 i.V.m. §§ 143 bis 146 AktG). Gerne können Sie uns mit diesen spezifischen Prüfungstätigkeiten beauftragen.
Ansprechpartner
Dr. Günter Pferdmenges
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater
Telefon: +49.2151.959170
pferdmenges@treuhand-niederrhein.de
Michael Schulze-Oechtering
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt,
Vorstand
Telefon: +49.2151.959203
schulze-oechtering@treuhand-niederrhein.de
Helmut Siebing
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt (FAfStR),
Vorstand
Telefon: +49.2151.959104
siebing@treuhand-niederrhein.de