Sonderprüfungen (Gründung, Geschäftsführung, Kapitalbeschaffung)

GELTENDMACHUNG VON ERSATZANSPRÜCHEN …

Bei der Gründung oder der Geschäftsführung sowie bei Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung kann die Situation entstehen, dass einzelne Vorgänge einer Sonderprüfung unterzogen werden müssen. So können z.B. Vorgänge geprüft werden, die mit der Entlastung eines Mitglieds des Vorstands/der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrats/des Beirats oder der Einleitung eines Rechtsstreits zwischen der Gesellschaft und einem Mitglied der vorbezeichneten Organe zusammenhängen. Dabei wird vor allem geprüft, ob es z.B. tatsächliche Grundlagen für Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen ihre Gründer und Organmitglieder gibt.

… AUF DER GRUNDLAGE UNSERER PRÜFUNG

Zur Prüfung dieser Vorgänge kann ein Sonderprüfer bestellt werden (§ 142 i.V.m. §§ 143 bis 146 AktG). Gerne können Sie uns mit diesen spezifischen Prüfungstätigkeiten beauftragen.

Ansprechpartner

Dr. Günter Pferdmenges

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater

Telefon: +49.2151.959170
pferdmenges@treuhand-niederrhein.de

Michael Schulze-Oechtering

Michael Schulze-Oechtering

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt,
Vorstand

Telefon: +49.2151.959203
schulze-oechtering@treuhand-niederrhein.de

Helmut Siebing

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt (FAfStR),
Vorstand

Telefon: +49.2151.959104
siebing@treuhand-niederrhein.de