Wirtschaftsprüfung
Spezialgesetzliche und branchenspezifische Abschlüsse
VERLÄSSLICHE RECHNUNGSLEGUNGSINFORMATIONEN …
Aufgrund spezialgesetzlicher und branchenspezifischer Regelungen sind nicht nur Jahresabschlüsse und Lageberichte zu prüfen, sondern auch bestimmte gesetzliche Erweiterungen.
… AUFGRUND UNSERER BRANCHENKENNTNISSE
Wir führen für Sie u.a. durch
- Prüfungen auf der Grundlage der Stiftungsgesetze der Bundesländer,
- Prüfungen bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie Investmentgesellschaften
- des Zwischenabschlusses und der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie besonderer Obliegenheiten des Instituts,
- der Einhaltung der Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz,
- des Depotgeschäfts einschl. der Meldepflichten und Verhaltensregeln von Instituten, die das Depotgeschäft betreiben,
- des Berichts des Sondervermögens von Kapitalanlagegesellschaften,
- Prüfungen bei Versicherungen
- besonderer Obliegenheiten des Versicherungsunternehmens,
- der Erfüllung der Anzeigepflichten und Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz,
- des Geschäftsbetriebs und der Vermögenslage bestimmter kleinerer VVaG,
- Prüfungen von Wohnungsunternehmen,
- Prüfungen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen,
- Prüfungen von Unternehmen der öffentlichen Hand, der öffentlichen Verwaltungen,
- Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).
Ansprechpartner
Michael Schulze-Oechtering
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt,
Vorstand
Telefon: +49.2151.959203
schulze-oechtering@treuhand-niederrhein.de