Prüfung von Compliance-Management-Systemen

IHR RECHTS- UND REGELKONFORMES VERHALTEN …

„Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung … hin“, so definiert der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) Compliance. Es geht also um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, unternehmensinternen Richtlinien oder Regelungen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen verpflichtet hat (z.B. aufgrund der Zugehörigkeit zu Umwelt- oder Branchenorganisationen). Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zu Strafen, Bußgeldern, Verlusten einschließlich der Kosten für Verfahren, Schadenersatzansprüche oder Rückabwicklungen führen.

… VON UNS GESPRÜFT

Wir begleiten Sie, indem wir

  • Ihre Konzeption des Compliance Management-Systems (CMS),
  • die Angemessenheit und die Implementierung des CMS und/oder
  • die Wirksamkeit des CMS

prüfen. Damit stellen wir allen Ihren Unternehmensorganen eine unabhängige Beurteilung des Entwicklungsstands des CMS zur Verfügung.

Ansprechpartner

Michael Schulze-Oechtering

Michael Schulze-Oechtering

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt,
Vorstand

Telefon: +49.2151.959203
schulze-oechtering@treuhand-niederrhein.de

Helmut Siebing

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt (FAfStR),
Vorstand

Telefon: +49.2151.959104
siebing@treuhand-niederrhein.de