Wirtschaftsprüfung
Prüfung von Compliance-Management-Systemen
IHR RECHTS- UND REGELKONFORMES VERHALTEN …
„Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung … hin“, so definiert der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) Compliance. Es geht also um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, unternehmensinternen Richtlinien oder Regelungen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen verpflichtet hat (z.B. aufgrund der Zugehörigkeit zu Umwelt- oder Branchenorganisationen). Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zu Strafen, Bußgeldern, Verlusten einschließlich der Kosten für Verfahren, Schadenersatzansprüche oder Rückabwicklungen führen.
… VON UNS GESPRÜFT
Wir begleiten Sie, indem wir
- Ihre Konzeption des Compliance Management-Systems (CMS),
- die Angemessenheit und die Implementierung des CMS und/oder
- die Wirksamkeit des CMS
prüfen. Damit stellen wir allen Ihren Unternehmensorganen eine unabhängige Beurteilung des Entwicklungsstands des CMS zur Verfügung.
Ansprechpartner
Michael Schulze-Oechtering
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt,
Vorstand
Telefon: +49.2151.959203
schulze-oechtering@treuhand-niederrhein.de
Helmut Siebing
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt (FAfStR),
Vorstand
Telefon: +49.2151.959104
siebing@treuhand-niederrhein.de