Wirtschaftsprüfung
Prüfung von Risikomanagementsystemen
RISIKOMINIMIERUNG …
Was unter einem Risikomanagementsystem zu verstehen ist, wird im Detail unterschiedlich definiert. Grundsätzlich geht es jedoch darum, in Ihrem Unternehmen Systeme und Prozesse einzurichten, mit denen eine ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit, die Vermeidung von Schäden oder Verlusten, die Einhaltung relevanter Vorschriften und eine verlässliche interne und externe Berichterstattung sichergestellt werden. Zahlreiche Teilsysteme wurden entwickelt und sind teilweise verpflichtend durch die Gesetzgebung in die Unternehmensverfassung aufgenommen worden: z.B. das Risikofrüherkennungssystem (§ 91 Abs. 2 AktG), das interne Kontrollsystem (§ 107 Abs. 3 AktG, §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 3 HGB), das IT-Kontrollsystem oder auch das Compliance-Management-System.
… DURCH UNSERE RISIKOBEURTEILUNG
Wir sind in der Lage, die Abhängigkeiten zwischen den Unternehmensrisiken festzustellen und zu prüfen, inwieweit Ihr Risikomanagement einer ganzheitlichen Risikobetrachtung entspricht und damit nicht nur in den Teilbereichen funktioniert, sondern auch auf die übergeordneten Unternehmensziele fokussiert ist.
Ansprechpartner
Helmut Siebing
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt (FAfStR),
Vorstand
Telefon: +49.2151.959104
siebing@treuhand-niederrhein.de
Ralf Oymanns
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 3 WPO
Partner
Telefon: +49.2151.959123
oymanns@treuhand-niederrhein.de
Björn Uhl
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater
Vorstand
Telefon: +49.2151.959358
uhl@treuhand-niederrhein.de
Andreas Walter Voigt
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
CPA
Partner
Telefon: +49.2151.959124
voigt@treuhand-niederrhein.de