Wirtschaftsprüfung
Umwandlungsprüfungen
SACHGERECHTE UMWANDLUNG …
Sollten Sie Umstrukturierungen Ihres Unternehmens beabsichtigen, dann kommen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) vier Umwandlungsarten in Betracht:
- Verschmelzung,
- Spaltung,
- Vermögensübertragung oder
- Formwechsel.
Das Umwandlungsrecht wurde mehrfach weiterentwickelt und unterliegt aufgrund der sich fortentwickelnden Rechtsprechung auch weiteren Änderungen. Umwandlungsfälle sind daher zumeist komplizierte Prozesse, da nicht nur das Gesellschaftsrecht und die Rechnungslegung betroffen sind, sondern Umwandlungsprozesse zudem steuerliche, arbeitsrechtliche, organisatorische und betriebswirtschaftliche Aspekte implizieren.
… BESTÄTIGUNG DURCH UNSER TESTAT
In Abhängigkeit von Umwandlungsart und Rechtsform der beteiligten Rechtsträger führen wir die vom UmwG vorgeschriebenen Prüfungen durch:
- Prüfung des Verschmelzungsvertrags/-plans
- Prüfung der (Schluss-)Bilanz der/des übertragenden Rechtsträger/-s (Verschmelzung)
- Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung (Verschmelzung, Spaltung)
- externe Gründungsprüfung (bei Verschmelzung durch Neugründung)
- Prüfung der Sacheinlage (Verschmelzung oder Spaltung mit Kapitalerhöhung)
- externe Gründungsprüfung (Spaltung)
- externe Gründungsprüfung (Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns)
- externe Gründungsprüfung (Formwechsel).
Ansprechpartner
Dr. Günter Pferdmenges
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater
Telefon: +49.2151.959170
pferdmenges@treuhand-niederrhein.de
Ralf Oymanns
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 3 WPO
Partner
Telefon: +49.2151.959123
oymanns@treuhand-niederrhein.de
Björn Uhl
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater
Vorstand
Telefon: +49.2151.959358
uhl@treuhand-niederrhein.de