Außensteuerrecht

AKTIV IM AUSLAND …

Ist Ihr Unternehmen auch grenzüberschreitend tätig, dann stellt sich für Sie als Steuerinländer die Frage nach der steuerlichen Behandlung Ihres ausländischen Einkommens und Vermögens. Sollten Sie im Ausland ansässig sein (Steuerausländer), regelt das deutsche Außensteuerrecht auch die steuerliche Behandlung Ihres Vermögens und Einkommens in Deutschland. Für die Besteuerung in beiden Fällen ist nicht nur das Außensteuergesetz maßgeblich, sondern es finden sich zahlreiche Vorschriften auch in den Einzelsteuergesetzen (EStG, KStG, VStG, ErbStG, BewG, GewStG, UStG).

… SICHER DURCH UNSERE STEUERLICHE BEGLEITUNG

Wir verfügen über die Spezialkenntnisse, die erforderlich sind, damit Ihre Steuerverpflichtung nicht wortwörtlich zur Steuerlast wird oder Sie in Steuerfallen tappen. Unser Augenmerk richten wir darauf,

  • Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zu mildern,
  • Verrechnungspreise richtig zu ermitteln, korrekt zu verwenden und dem Fiskus gegenüber rechtssicher nachzuweisen,
  • Stundungsregelungen bei Verlagerung des Wohnsitzes oder von Wirtschaftsgütern zu nutzen,
  • Wegzugsbesteuerung mit der Finanzverwaltung zu verhandeln,
  • die Nutzung von zwischengeschalteten Gesellschaften und die Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften optimal zu gestalten.

Für die Besteuerung von Unternehmen mit Auslandsaktivitäten und Personen mit Wohnsitz im Ausland spielen nicht nur die deutschen Gesetze und Rechtsprechung eine wichtige Rolle, sondern auch die EuGH-Rechtsprechung. Unsere Spezialisten kennen sich in der Vielfalt der Regelungen aus und sichern Ihnen damit steuerrechtskonformes Vorgehen.