Betriebsstättenbesteuerung

RECHTSSICHERE UNTERNEHMENSGLIEDERUNG …

Gründen Sie eine Betriebsstätte im Ausland, sind damit auch vielfältige steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Eine Betriebsstätte ist gem. § 12 Abgabenordnung eine feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Sie ist keine rechtlich selbstständige Einheit, sondern ein unselbstständiger Teil eines Gesamtunternehmens und muss auf Dauer angelegt sein.

Auch Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in Deutschland werden mit steuerlich komplexen Fragen konfrontiert.

… MIT UNSERER HILFE

Wir

  • helfen bei der Gründung einer Betriebsstätte und klären, ob nach dem jeweiligen DBA eine Betriebsstätte vorliegt,
  • informieren das Finanzamt innerhalb der gesetzlichen Frist über die Gründung einer Betriebsstätte,
  • unterstützen Sie, um für die Gewinnermittlung eine eigene Buchhaltung für die Betriebsstätte aufzubauen,
  • klären Abgrenzungsfragen zwischen dem Stammhaus des Unternehmens und der Betriebsstätte,
  • beurteilen umsatzsteuerliche, lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte der Betriebsstättentätigkeit.

Die Vorschriften für in- und ausländische Betriebsstätten sind äußerst komplex. Angefangen von der Gründung einer Betriebsstätte über die Feststellung des Besteuerungsrechts für den Betriebsstättengewinn, die anteilige Zurechnung des Gewinns, die Ermittlung der Gewerbesteuer, die Anwendung von Rückfallklauseln in DBA bis zur Beendigung der Betriebsstätte klären wir alle relevanten Fragen für Ihren konkreten Fall.

Dies gilt auch für die praktisch bedeutsamen Fälle sog. Montagebetriebsstätten und die Besteuerung der auf diesen tätigen Mitarbeiter des Stammhauses.