Betreuung von Betriebsprüfungen

ENTSPANNTE BETRIEBSPRÜFUNGEN …

Finanzämter führen im Rahmen der Steueraufsicht Außenprüfungen durch, die sog. Betriebsprüfungen. Sie können eine oder mehrere Steuerarten, einen oder mehrere Besteuerungszeiträume umfassen oder sich auf bestimmte Sachverhalte beschränken (§ 194 AO). Wann der Betriebsprüfer vor Ihrer Tür steht, ist in der Regel nicht vorhersehbar. Tendenziell ist die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung desto geringer, je kleiner Ihr Unternehmen ist. Großbetriebe werden quasi permanent geprüft.

Stehen Ihre Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, dann ist eine Außenprüfung des Finanzamtes naheliegend. Das Finanzamt wird z.B. auch dann tätig, wenn

  • Kontrollmitteilungen aus Prüfungen bei Ihren Geschäftspartnern vorliegen,
  • Unregelmäßigkeiten das Misstrauen der Finanzbeamten wecken,
  • Ihre betriebswirtschaftlichen Daten vom Branchendurchschnitt erheblich abweichen oder
  • Sie lange nicht geprüft wurden.

Neben der Betriebsprüfung, die die gesamte steuerliche Buchhaltung umfasst, sind auch Teilprüfungen (z.B. die Lohnsteuer-Außenprüfung) oder Sonderprüfungen (z.B. die umsatzsteuerliche Prüfung bestimmter Vorgänge) möglich.

… SICHER DURCH UNSERE BEGLEITUNG

Schalten Sie uns ausreichend früh in die Betriebsprüfung ein. Sofern Sie uns eine Empfangsvollmacht erteilt haben, erfahren wir als erster von den Absichten des Finanzamts. Wir klären für Sie

  • die Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung,
  • zu welchem Termin Sie oder wir oder Sie und wir gemeinsam mit dem Betriebsprüfer zusammentreffen und
  • wo die Betriebsprüfung stattfindet (in Ihrem Unternehmen, im Finanzamt oder in unserem Hause).

Wenn Sie in unserer steuerlichen Betreuung sind, beraten und gestalten wir Ihre steuerlichen Sachverhalte permanent; insbesondere Ermessensspielräume. Wir prüfen auch Ihre Verträge, um steuerliche Konsequenzen im Vorhinein festzustellen. Steuernachforderungen aufgrund fehlerhafter Vertragsgestaltung können so vermieden werden. Während der Betriebsprüfung

  • erteilen wir dem Betriebsprüfer Auskünfte, sofern Sie Ihre Auskunftspflicht auf uns delegiert haben,
  • (anderenfalls) begleiten wir Sie bei allen Gesprächen mit dem Betriebsprüfer, um bei steuerlich komplizierten Sachverhalten dem Betriebsprüfer sachverständig entgegnen zu können,
  • erläutern und begründen wir genutzte Ermessensspielräume,
  • sorgen wir aufgrund unserer Erfahrung für eine konstruktive und sachliche Prüfungsatmosphäre, damit der Betriebsprüfer nicht nur zu Ihren Ungunsten, sondern auch zu Ihren Gunsten prüft.

Bei der Schlussbesprechung unterstützen wir Sie, damit über das Ergebnis der Betriebsprüfung möglichst Einvernehmen erzielt wird und ein Rechtsstreit vermieden werden kann. Wir erarbeiten für Sie auch eine schriftliche Stellungnahme zum Prüfungsbericht des Betriebsprüfers.