Einlegen von Rechtsmitteln

ERFOLGREICHE AUSEINANDERSETZUNG MIT DEM FINANZAMT …

Wenn Sie sich mit dem Finanzamt auseinandersetzen müssen, weil die Angaben in Ihrer Steuererklärung von diesem anders beurteilt oder bewertet werden, stehen ordentliche und außerordentliche Rechtsmittel zur Verfügung. Das sind Ihre Möglichkeiten, sich gegen Entscheidungen oder auch die Untätigkeit von Finanzbehörden zu wehren. Diese Rechtsmittel sind in der Abgabenordnung (AO) und der Finanzgerichtsordnung (FGO) geregelt und bedürfen der richtigen Handhabung im Hinblick auf Fristen, Sachverhaltsdarstellungen und Begründungen. Insbesondere vor den Finanzgerichten kommt der zutreffenden Darstellung komplizierter Sachverhalte häufig die entscheidende Bedeutung zu.

… MIT UNSERER HILFE

Wir nutzen für Sie alle erforderlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigungsmöglichkeiten im Steuerrecht. Als wichtige Rechtsmittel greifen wir dabei zurück auf

  • den Einspruch als das am meisten genutzte Rechtsmittel bei Einwendungen gegen Steuerbescheide bzw. deren Aufhebung, Änderung oder Ablehnung,
  • den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zur Korrektur eines Fristversäumnisses, wenn eine gesetzliche Frist unverschuldet versäumt wurde, um ggf. weitere Rechtsmittel einsetzen zu können,
  • die Klageerhebung zur Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids sowie zur Verurteilung zum Erlass des begehrten Steuerbescheids einschließlich der Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde bei ergangenem Urteil,
  • die Klageerhebung bei Entscheidungen über die Vollziehung von Steuerbescheiden (z.B. Kontopfändungen).

Wir vertreten Sie im Steuerverfahren professionell. Unsere Kenntnisse des steuerlichen Verfahrensrechts, der aktuellen Rechtsprechung und des gesamten materiellen Steuerrechts sind Voraussetzung für einen sachgerechten Umgang mit fehlerhaften Verwaltungsakten.