Geschäftsführer- /Vorstandsverträge

INDIVIDUELLE VERTRÄGE …

Geschäftsführer und Vorstände sind Vertreter und Repräsentanten von Unternehmen. Sie erhalten i.d.R. Dienstverträge, die oftmals sehr individuell ausgestaltet werden. Besonderheiten sind zu beachten, wenn es sich um eine Fremdgeschäftsführung handelt oder um eine Gesellschafter-Geschäftsführung.

… AUFGRUND GUTER VORBEREITUNG

Wir und die mit unserem Haus verbundene TN LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beraten Sie in allen Fragen zu Geschäftsführer-/Vorstandsverträgen. Dabei geht es insbesondere um die Gestaltung

  • der Verantwortlichkeiten,
  • der Höhe und – steuerlichen – Angemessenheit der festen und variablen Vergütung (einschließlich der Gestaltung unterschiedlicher Tantieme-Modelle),
  • einer Dienstwagen- und/oder Dienstwohnungsregelung,
  • von Versicherungsregelungen (Kranken-, Renten-, Lebens-, Berufsunfähigkeitsversicherung, D&O),
  • der Laufzeit des Vertrages,
  • der Kündbarkeit des Vertrages (einschließlich der Regelung von Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen).

Wir unterstützen Sie auch bei der Suche nach entsprechenden Persönlichkeiten, die für eine Geschäftsführungs- bzw. Vorstandstätigkeit geeignet erscheinen.