Recht der Sozialversicherung

SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE ORDNUNGSGEMÄSS ENTRICHTET …

Als Arbeitgeber sind Sie verantwortlich für die ordnungsgemäße Entrichtung Ihrer Beiträge und weitestgehend auch die Ihrer Arbeitnehmer für Kranken-, Unfall-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

… DURCH UNSERE HILFE

Wir unterstützen Sie u.a.

  • bei Fragen der Meldepflicht zur Sozialversicherung,
  • bei der Ermittlung der richtigen Beitragshöhe,
  • bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung zutreffen,
  • bei Befragungen oder Strafanzeigen im Fall des Vorwurfs eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitergesetz.

Ansprechpartner

Helmut Siebing

Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt (FAfStR),
Vorstand

Telefon: +49.2151.959104
siebing@treuhand-niederrhein.de