Steuer- und Rechtsberatung
Recht der Sozialversicherung
SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE ORDNUNGSGEMÄSS ENTRICHTET …
Als Arbeitgeber sind Sie verantwortlich für die ordnungsgemäße Entrichtung Ihrer Beiträge und weitestgehend auch die Ihrer Arbeitnehmer für Kranken-, Unfall-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
… DURCH UNSERE HILFE
Wir unterstützen Sie u.a.
- bei Fragen der Meldepflicht zur Sozialversicherung,
- bei der Ermittlung der richtigen Beitragshöhe,
- bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung zutreffen,
- bei Befragungen oder Strafanzeigen im Fall des Vorwurfs eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitergesetz.
Ansprechpartner
Helmut Siebing
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt (FAfStR),
Vorstand
Telefon: +49.2151.959104
siebing@treuhand-niederrhein.de